Geht es um den Erhalt der gesetzlichen Gewährleistung oder der Garantien, die der Fahrzeughersteller dem Autofahrer mit dem Kauf des Fahrzeugs einräumt (z.B. bei Kia 7 Jahre, Volkswagen | Audi | Skoda 5 Jahre, Seat 4 Jahre, Toyota und Suzuki, 3 Jahre), dann verlangt dieser bei Service, Wartung, Reparatur und Instandsetzung die Einhaltung seiner Herstellervorgaben.
Dazu ist er berechtigt, denn im Umkehrschluss sind die Fahrzeughersteller dazu auf Basis der gesetzlichen Vorgaben (EU-Recht) verpflichtet, über ihre RMI-Systeme (Reparatur- und Instandsetzungsdaten, Diagnose und Programmierzugänge) zur Verfügung zu stellen. Über diese RMI-Systeme werden die ausführenden Betriebe u.a. auch darauf hingewiesen, dass für das jeweilige Fahrzeug möglicherweise Rückrufe oder Feldmaßnahmen vorliegen.
Informationen und Systeme für eine Wartung nach Herstellervorgaben bedeutet für die VAG-Fahrzeuge zum Beispiel:
- Zugriff auf tagesaktuelle Wartungstabellen
Individuelle Wartungstabellen des Fahrzeugherstellers, welche die Wartungshistorie und aktuelle Erkenntnisse des Fahrzeugherstellers aus Feldbeobachtungen berücksichtigen. - Zugriff auf Instandhaltung Genau Genommen (IGG)
Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers inkl. Verschleißmaßen, die im Rahmen von Inspektionen zu berücksichtigen sind. Instandhaltung Genau Genommen definiert exakt die erforderlichen Arbeitsumfänge und deren Ausführung. - Zugriff auf Rückrufe und Feldmaßnahmen
Feldmaßnahmen und Rückrufe werden direkt nach der Fahrzeugidentifikation angezeigt. Laut Rechtsprechung muss eine Kfz-Werkstatt die Rückrufaktionen und Feldmaßnahmen für die Fahrzeuge kennen, die Sie betreut. - Einsatz eines Herstellerdiagnose-Systems
Nur mit der vollumfänglichen Herstellerdiagnose lassen sich Fahrzeuge vollumfänglich diagnostizieren, fällige Softwareupdates durchführen, die geführten Funktionen nutzen und die Maßnahmencodes (z.B. für Feldaktionen und Rückrufe) abarbeiten.