Seit Einführung von EU 5 Fahrzeugen (EZ 2009 ff.) kommen Kraftfahrzeuge in den Markt, die sich nach Herstellervorgaben nur dann warten, reparieren und instandsetzen lassen, wenn ein Zugang zum Fahrzeughersteller besteht. Über diesen lassen sich sowohl z.B. die notwendigen tagesaktuellen Informationen zu Feldmaßnahmen, Rückrufen, tagesaktuellen Wartungsplänen, Reparatur- und Instandsetzungsleitfäden abrufen, als auch geführte Fehlersuchen, Freischaltungen, Codierungen, SVM (Software-Versions-Management) und viele weitere vom Fahrzeughersteller vorgesehene und vorgeschriebene Funktionen durchführen.
Hinzu kommt aktuell die Schließung der OBD-Schnittstelle. Die Schließung wird notwendig, da fortlaufend und zunehmend Fahrzeuge in den Markt kommen, die mit immer mehr erweiterten Fahrassistenzsystemen (FAS | ADAS) ausgestattet sind. Ab Mai 2022 werden diese Fahrassistenzsysteme, die vom Fahrer nicht mehr deaktiviert werden können, europaweit über die Typgenehmigung Pflicht. Dann muss der Fahrzeughersteller für die ordnungsgemäße Funktion garantieren.
Jeder nicht herstellerkonforme Eingriff in die Fahrzeugsoftware wird somit für die durchführende Werkstatt zum Haftungsrisiko. Schließlich muss nach einem Unfall im Zweifel vor Gericht jemand dafür einstehen, wenn die Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren und dadurch Sachschäden oder gar Personenschäden verursacht worden sind. Mit der Schließung der OBD-Schnittstelle stellt der Fahrzeughersteller sicher, dass über das Herstellerdiagnose-System herstellerkonform gearbeitet werden kann. Dieses wird z.B. über die Diagnoseprotokolle dokumentiert.
Damit sind Herstellerdiagnose-Systeme unverzichtbare Werkzeuge. Sie müssen den kompletten Leistungsumfang abdecken, so konfiguriert sein, dass sie störungsfrei und bestmöglich arbeiten können und Ihnen alle Informationen sowie den vollen Support zur Verfügung stellen.