Fast 90% aller Pkw-Neuzulassungen haben Fahrassistenzsysteme ...und ab Mai 2022 werden diese über die Typgenehmigung Pflicht. Viele Kfz-Betriebe führen die vom Fahrzeughersteller genau definierten Kalibrierungen nach dem Arbeiten an den Pkw nicht oder nicht herstellerkonform durch und begeben ihre Kunden und sich damit in eine mehr als kritische Situation.

Das Thema "rechtssicheres und herstellerkonformes Kalibrieren von Fahrassistenzsystemen (FAS)" ist somit ein ganz heißes Eisen, denn die üblichen Systeme, deren Anbieter versprechen, Sie würden damit nach Herstellervorgaben arbeiten, erzählen Ihnen in der Regel nur die halbe Wahrheit. So ist z.B. eine Kalibrierung an VAG-Fahrzeugen auf Basis der geometrischen Fahrachse ohne Felgenschalgkompensation schlichtweg nicht ausreichend und nicht herstellerkonform. Betriebe, die so kalibrieren, gehen für die Kunden und sich selbst ein unkalkulierbares Risiko ein.

Wer ist in der Verantwortung?

Bei vielen alltäglichen Arbeiten, wie z.B. dem Austausch der Frontscheibe, Arbeiten an Lenkgetrieben und Lenkwinkelgebern, Montage der Stoßstangen, Einstellarbeiten an der spurführenden Hinterachse... ist laut Fahrzeughersteller eine Kalibrierung der FAS vorgeschrieben. Das ist jeweils keine kann-Situation, sondern ein unbedingtes MUSS. So ist es auch nicht verwunderlich, dass das Bundesverkehrsministerium, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), das Kraftfahrzeugtechnische Institut (KTI) sowie die Fahrzeughersteller, die Werkstatt, die nicht herstellerkonform arbeitet, im Schadenfall in der Haftung sieht!

Ihnen als Kfz-Betrieb bringt nur die herstellerkonforme Arbeit Rechtssicherheit:

  • Abruf VIN-spezifischer und tagesaktueller Informationen direkt beim Fahrzeughersteller
  • Arbeiten mit den freigegebenen oder gleichwertigen Werkzeugen
  • Einhaltung der definierten Prozesse
  • Installation notwendiger Softwareupdates auf den Steuergeräten
  • Kalibrierung der Systeme über das Herstellerdiagnose-System
  • Übertragung der Daten an den Hersteller und rechtssichere Protokollierung

Mit dem Herstellerdiagnose-System (MDS) versetzen wir Sie in die Lage an neusten Fahrzeugen zu arbeiten.

Hier finden Sie den Leitfaden: herstellerkonforme Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen (FAS | ADAS)

Die herstellerkonforme Achsvermessung ist die Grundlage für das rechtssichere Kalibrieren.