Zunehmend mehr Fahrzeughersteller schützen die Codierungs- und Programmierfunktion über die OBD-Schnittstelle vor unbefugtem Zugriff z.B. über einen Mehrmarkentester. Vorreiter in diesem Bereich war Fiat, aktuell ziehen auch Daimler und Volkswagen (z.B. Golf 8) nach. Alle anderen werden folgen, denn die EU Kommission hat die Fahrzeughersteller mit der EU-Verordnung 858/2018 verpflichtet, neuzugelassene Fahrzeugtypen ab September 2020 mit einem Schutz der Fahrzeugelektronik vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Der Grund dafür sind immer mehr erweiterte Fahrassistenzsysteme (kurz ADAS), die Einzug in die Pkw halten. Wenn diese in Zukunft sogar selbstständig fahren, wird jeder Eingriff in die Fahrzeugsoftware für den Fahrzeughersteller zum Haftungsrisiko. Schließlich muss er nach einem Unfall im Zweifel vor Gericht dafür einstehen, wenn seine Systeme nicht ordnungsgemäß funktionieren und Sachschäden oder gar Personenschäden verursachen. Spätestens wenn im Jahr 2022 viele neue Fahrassistenzsysteme EU-weit Pflicht werden, wird es für die Hersteller ernst.
Neben den Sicherheitsfragen geht es auch um Fragen der Produktqualität und der Kundenzufriedenheit. Denn spätestens in zweiter oder dritter Hand fallen Kundenbeschwerden durch falsch oder nicht einprogrammierte Umbauten und Veränderungen imageschädigend auf den Hersteller zurück. Aus den genannten Gründen rechnen wir damit, dass sich die sogenannten “Security Gateways“ und andere Schritte, mit denen die Hersteller den Programmierzugang schließen, künftig bei immer mehr Fahrzeugen zum Einsatz kommen werden.
Dass Freie Werkstätten, die an einem Fahrzeug der aktuellen und kommenden Generationen nicht herstellerkonform gearbeitet haben, im Schadenfall in Regress genommen werden können, liegt auf der Hand. Es wird daher immer wichtiger, mit vom Hersteller freigegebenen Systemen zu arbeiten und dabei alle sicherheitsrelevanten Arbeitsschritte strikt nach deren Vorgaben durchzuführen. Dies betrifft nicht nur die ReProgrammierung, sondern beispielsweise auch alle anderen ADAS-relevanten Arbeiten – z.B. die Achsvermessung, die Sensorkalibrierung oder die Nachrüstung einer AHK.
Durch eine technische Anbindung an den Fahrzeughersteller - über die nicht nur tagesaktuelle Reparatur- und Wartungsinformationen abgerufen werden können, sondern auch Softwarestände aktualisiert, diebstahlrelevante Baugruppen freigeschaltet und digitale Servicenachweise sowie Änderungen der Fahrzeugkonfiguration zurück auf die Server des Herstellers geschrieben werden – kommen Sie auch Ihren Dokumentationspflichten gegenüber dem Fahrzeughersteller und Ihren Kunden nach.
Das Arbeiten mit Mehrmarkentestern und Security-Pass-Lösungen macht keinen Sinn denn:
- es steht damit nur der immer weiter abnehmende Mehrmarkentester-Umfang zur Verfügung
- der Fahrzeughersteller protokolliert damit, dass Sie nicht herstellerkonform gearbeitet haben
- wenn man sowieso eine Freischaltung für das Security-Gateway haben und einen Zugang buchen muss, dann kann man auch direkt mit dem Herstellerdiagnose-System (MDS) arbeiten
Fazit
Die einzige technisch funktionierende Lösung für die bereits bestehenden und vielen neuen Hürden bei der rechtssicheren Arbeit in der Werkstatt ist die Herstellerdiagnose. Sowohl die Autorisierung als auch die notwendigen technischen Freigaben und Programmierberechtigungen sind darin bereits vollumfänglich enthalten. Für die Werkstätten, die damit arbeiten, wird die OBD-Schnittstelle also nicht geschlossen - im Gegenteil, es ergeben sich für die so angeschlossenen Betriebe neue, nie geahnte Möglichkeiten!