Die Fahrzeugtechnik befindet sich derzeit in einem starken Umbruch. Diese Veränderungen stellen unabhängige Betriebe vor neue und große Herausforderungen. Ein wichtiges Thema ist dabei die Herstelleranbindung, denn ohne tagesaktuelle Reparatur- / Wartungsinformationen aus erster Hand und ohne Herstellerdiagnose stehen die freien Betriebe vor dem Aus. In diesem Bereich informieren wir Sie zu aktuellen Entwicklungen rund um diesen Themenbereich.
VOLVO-Diagnose jetzt verfügbar
Auch VOLVO ist fertig. Wer also vollumfänglich Fahrzeuge von VOLVO und POLESTAR betreuen möchte, der solle das System bei uns anfragen.
Neue Diagnose-Lösung für Mercedes-Benz | Smart verfügbar
Wie bereits angekündigt geht es nun pünktlich am 15. August 2022 mit der neuen Diagnoselösung für Mercedes-Benz | Smart los. Mit der XENTRY-Vollversion, dem XENTRY Diagnosis VCI und der Mercedes-Benz Retail Data Storage (Datenserver, auf den die Updates einlaufen und die Flashdaten für die Steuergeräte liegen) sind Sie dann bestmöglich aufgestellt. So stehen alle XENTRY-Funktionen zur Verfügung, es gibt keine PassThru-Einschränkungen und Sie können sogar an Fahrzeugen vor EURO 5 arbeiten. Was will man mehr?!
Spezialisten für Mercedes-Benz haben das System monatelang getestet
In Absprache mit Mercedes-Benz haben wir in den letzten Monaten zwei unserer unabhängigen Spezialisten für Mercedes-Benz mit dem System ausgestattet. Diese haben das System jeden Tag auf Herz und Nieren geprüft und getestet. Das Ergebnis ist absolut überzeugend, wir können also hierzu unsere vollste Empfehlung aussprechen.
Bestellmöglichkeiten
Möchten Sie ein Upgrade für Ihr Mercedes-Benz System ordern oder wollen Sie Mercedes-Benz | Smart hinzunehmen, dann bitte jetzt Ihr System anfragen:
Beitrag ''Fragen und Antworten zum Thema Diagnose'' ist online
Täglich kommen Kfz-Betriebe mit Fragen zum Themenkomplex "Diagnose" auf uns zu. Das ist auch verständlich, denn der Druck ist groß und die Informationslage nicht besonders klar, denn es werden von den unterschiedlichen Parteien eigennützig sehr viele eingefärbte Informationen kommuniziert. In unserem FAQ zum Thema Diagnose gehen wir daher u.a. auf folgende Fragestellungen ein:
- Was ist eigentlich Herstellerdiagnose und wofür kann ich diese nutzen?
- Wo ist der Unterschied zwischen einem Mehrmarkentester und einem Herstellerdiagnose-System?
- Wo liegen die Unterschiede zwischen der Nutzung eines Herstellerdiagnose-Systems und eines Remote-Services?
- Darf ich als Freie Werkstatt Herstellerdiagnose-Systeme nutzen?
- Wie lerne ich mit Herstellerdiagnose-Systemen umzugehen?
- Viele Systemanbieter behaupten, sie hätten Herstellerdiagnose. Was ist bei Euch anders?
- Welchen Mehrwert bringt mir Herstellerdiagnose?
- Wie lange dauert es nach Auftragserteilung, bis ich das Herstellerdiagnose-System nutzen kann?
- Wie wichtig ist die Herstellerdiagnose für den Garantieerhalt?
- Wie kann ich feststellen, welches Herstellerdiagnose-System für meinen Betrieb das richtige ist?
- Wie und wo kann ich mein Herstellerdiagnose-System anfragen / beziehen?
Die Antworten werden auch Sie interessieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit weitere Fragen zu stellen.
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Jetzt anmelden: VAG- und BMW Diagnoseschulungen
Betrieben mit Herstellerdiagnose-Systemen (MDS) bieten wir zu den Herstellersystemen entsprechende Qualifikationsmaßnahmen an. Diese finden an den folgenden Terminen statt - bitte jetzt anmelden, denn die Plätze sind begrenzt.
Remote-Diagnose: Kein guter Weg der Problemlösung!
Da für Sie als Kfz-Unternehmer die Notwendigkeit besteht, zu handeln, ist es auch nicht verwunderlich, dass Anbieter genau hier, ohne Rücksicht auf die vertraglichen Regelungen, ein lukratives Geschäftsmodell wittern. Dienstleister bieten an, sich über ein mit dem Fahrzeug verbundenes Tablet auf das Fahrzeug aufzuschalten und u.a. sicherheitsrelevante Freischaltungen und Programmierungen, die unter den Geheimnis- und Komponentenschutz fallen, gegen Bezahlung aus der Ferne durchzuführen.
In unserem Fachbeitrag erklären wir, welche Risiken drohen und warum wir das für keine gute Lösung halten!
Leitfaden: herstellerkonforme Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen (FAS | ADAS)
Fast 90% aller Pkw-Neuzulassungen haben Fahrassistenzsysteme ...und ab Mai 2022 werden diese über die Typgenehmigung Pflicht. Viele Kfz-Betriebe führen die vom Fahrzeughersteller genau definierten Kalibrierungen nach dem Arbeiten an den Pkw nicht oder nicht herstellerkonform durch und begeben ihre Kunden und sich damit in eine mehr als kritische Situation. Unser Leitfaden gibt Ihnen Antworten und Lösungen.
► Leitfaden: herstellerkonforme Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen (FAS | ADAS)
Analyse: Fakten vs. Mythen und Fake-Infos zum Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen (FAS | ADAS)
Es gibt Themen, die sind anders als andere. Das sind z.B. Themen, bei denen es ohne Wenn und Aber um die Verkehrssicherheit geht ...und wirtschaftliche Interessen nicht einmal die zweite Geige spielen dürfen. Ein solches Thema ist das Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen. Von Ihnen als Kfz-Fachbetrieb wird zu Recht verlangt, die sicherheitsrelevanten Baugruppen und Funktionen Ihrer Kundenfahrzeuge herstellerkonform instandzusetzen. Und selbst nun, nachdem das KTI seinen "Bericht zum Teilprojekt fachgerechte Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen" veröffentlicht hat, passieren Dinge im Markt, die man eigentlich für unglaublich halten sollte.
Da Sie sich als Kfz-Unternehmer daran messen lassen müssen, was der Fahrzeughersteller tatsächlich vorschreibt, haben wir uns in unserer Analyse mit den wesentlichsten Mythen und Fake-Infos zum Thema "Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen (FAS | ADAS)" auseinandergesetzt.
► Analyse: Fakten vs. Mythen und Fake-Infos zum Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen (FAS | ADAS)
Deutsche Kommission beschließt Resolution zum Umgang mit Fahrerassistenzsystemen
"Ich kalibriere doch, da kann mir doch nichts passieren, oder?" ...ist eine oft gestellte Frage von Werkstätten. Natürlich würde man seinem Gegenüber am anderen Ende der Leitung auf diese Frage am liebsten antworten, dass man sich keine Sorgen machen soll. Tatsächlich ist es jedoch so, dass es ganz klare Anforderungen gibt, die es einzuhalten gilt.
Schwarz auf weiß hat jetzt das, was wir bereits seit Jahren berichten, die Deutschen Kommission für Lack- und Karosserieinstandsetzung in Form einer Resolution verabschiedet, die auch maßgeblich für den Umgang mit Haftungs- und Regressfragen sein wird. Diese legt noch einmal klipp und klar fest, dass das was der Fahrzeughersteller vorschreibt, bei der Arbeit an Fahrerassistenzsystemen einzuhalten ist. Dass umfasst sowohl die Informationen, als auch die Werkzeuge und Prozesse. Handlungsspielraum à la "das wird schon passen" gibt es nicht.
► Deutsche Kommission beschließt Resolution zum Umgang mit Fahrerassistenzsystemen
Schließung der OBD-Schnittstelle ab 2020
Ab dem Jahr 2020 wird die OBD-Schnittstelle an neuen Fahrzeugen schrittweise durch die Einführung eines sogenannten Security-Gateways geschlossen. Vorreiter in diesem Bereich ist Fiat, in den kommenden Jahren ziehen unter anderem VW (Schutz der Fahrzeugdiagnose - SFD) und Daimler (Seed & Key) nach.
Da mehr und mehr erweiterte Fahrassistenzsysteme (ADAS) Einzug in die Pkw halten, wird jeder Eingriff in die Fahrzeugsoftware für den Fahrzeughersteller zum Haftungsrisiko. Schließlich muss er nach einem Unfall im Zweifel vor Gericht dafür einstehen, weshalb seine Systeme nicht ordnungsgemäß funktioniert und Sachschäden oder gar Personenschäden verursacht haben. Spätestens wenn im Jahr 2022 viele neue Fahrassistenzsysteme EU-weit Pflicht werden, wird es für die Hersteller ernst. Folglich ist es kein Wunder, wenn diese nur autorisierten Betrieben und Personen Zugang zu den Fahrzeugsystemen gewähren, sondern auch nachvollziehen wollen, wer an einem Fahrzeug gearbeitet hat.
Die einzige technisch funktionierende Lösung für die neuen und alten Hürden bei der rechtssicheren Arbeit in der Werkstatt ist die Herstellerdiagnose. Sowohl die Autorisierung als auch die notwendigen technischen Freigaben und Programmierberechtigungen sind darin bereits vollumfänglich enthalten. Für die Werkstätten, die mit der Herstellerdiagnose arbeiten, wird die OBD-Schnittstelle also nicht geschlossen!
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Rechtssicheres Kalibrieren von Fahrassistenzsystemen
Mittlerweile spüren nicht nur Kfz-Werkstätten, sondern auch Lack- und Karosserie-Betriebe und sogar die Autoglaser, wie intensiv die Kalibrierung von Sensoren und Kameras die Branche in den kommenden Jahren beschäftigen wird. 20 Prozent der in Deutschland zugelassenen Pkw verfügen über kameragestützte Assistenzsysteme. Bei Neufahrzeugen liegt die Quote bereits über 90 Prozent. Aufgrund einer neuen EU-Typgenehmigungsverordnung werden diese Systeme ab Mai 2022 sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Wer an aktuellen und künftigen Fahrzeuggenerationen kalibrieren möchte, der benötigt nicht nur eine zum Modell passende Kalibriertafel und einen Diagnosetester. Vor der Kalibrierung müssen die Justagesysteme korrekt ausgerichtet werden und anschließend muss der gesamte Vorgang rechtssicher dokumentiert werden. Beides erfordert zwingend eine integrierte Achsvermessung und die Verwendung von durch den jeweiligen Fahrzeughersteller freigegebener Werkstattausrüstung. Im Rahmen der herstellerkonformen Kalibrierung ist für die VAG-Marken das Justagesystem übrigens unbedingt an der tatsächlichen Fahrachse und nicht an der geometrischen Fahrachse auszurichten! Dass dies geschehen ist, wird anschließend rechtssicher über das System protokolliert.
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Fahrzeugspezifische Wartungspläne vom Hersteller
Wer innerhalb der Garantiezeiten Inspektionen durchführt, sollte in jedem Fall sicherstellen, dass er nach Herstellervorgaben arbeitet. Dieses vor allem, da es zwischen den Original-Wartungsplänen und den sonst üblicherweise verwendeten Wartungsinformationen riesige Unterschiede gibt. So fehlen bei den Wartungsplänen der einschlägigen Datenprovider oftmals wichtige Prüfpunkte beispielsweise zur Rostvorsorge. Darüber hinaus sind uns mehrere Fälle bekannt, in denen bekannte Datenprovider falsche Wechselintervalle für Zahnriemen und andere Verschleißteile angegeben haben. Daher lautet unsere Empfehlung: Verwenden Sie nur die original Wartungs- und Reparaturinformationen der Fahrzeughersteller!
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